Gesundheits- und umweltgefährdende Abfälle dürfen in keinem Fall über die normale Hausmüllbeseitigung entsorgt werden, sondern müssen getrennt gesammelt und bei der Sondermüllannahmestelle in der Eichstraße angeliefert werden.
Sondermüll
- Holzschutzmittel, Thermometer, Fotochemikalien
- Leuchtstoffröhren, PCB-Kondensatore
- Haushaltschemikalien, Reiniger, Laugen, Säuren, Chemikalien, Waschmittel, Frostschutz, Bremsflüssigkeit
- Körperpflegemittel
- Altfette, Lösungsmittel
- Altlacke und Altfarben, Spraydosen mit giftigen Inhaltsstoffen
- Pflanzenschutzmittel bis max. 5 Liter mineralölhaltige Rückstände
- Batterien
Jeder Händler, der Batterien verkauft, muss gebrauchte Batterien zurücknehmen. Es ist egal, ob sie in einem anderem Geschäft gekauft wurden. Die Rücknahmepflicht gilt auch für Geräte mit festeingebauten Batterien. Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll! - Autobatterien
Beim Kauf einer neuen Starterbatterie wird ein Pfand von 7,50 € erhoben. Bei der Rückgabe einer alten Starterbatterie wird der Betrag erstattet. - Altöl
Jeder Händler, der Frischöl verkauft, ist verpflichtet, das Altöl zurückzunehmen. Anfallende ölhaltige Abfälle wie Ölfilter, entleerte Behältnisse und ölhaltige Putztücher muss der Händler ebenfalls entgegennehmen.
Erfahren Sie hier, wann und wohin Sie Ihre Sonderabfälle zum Schadstoffmobil bringen können.
Leere Spraydosen ohne giftige Inhaltsstoffe sind über die Gelbe Tonne zu entsorgen. Leere oder vollständig eingetrocknete Wandfarben gehören in die Graue Tonne oder in die Gelbe Tonne, wenn keine Restanhaftung vorhanden ist. Sollten noch flüssige Reste enthalten sein, gehören diese Behälter zum Sondermüll.