Abfallwiegesystem

So funktioniert das Abfallwiegesystem

Seit Einführung des Abfallwiegesystems in Emden sind die gesammelten Werkstoffmengen gestiegen. Das heißt mehr Altglas, mehr Verkaufsverpackungen aus Metallen, Kunststoffen und Verbundstoffen und mehr Papier, Pappe sowie Karton. Die vielen verschiedenen Abgabemöglichkeiten wie beispielsweise für Elektrogeräte oder Batterien führen zu einer Reduktion des zu entsorgenden Abfalls in Ihrer Restabfalltonne.

So geht`s!

Ihre Restabfalltonne ist mit einem Mikrochip ausgerüstet. Die Tonne ist dem Besitzer zugeordnet. Beim Leerungsvorgang erkennt der Bordcomputer des Müllwagens das Abfallgefäß und ordnet es dem Besitzer zu. Das Gefäß wird vor und nach der Leerung gewogen. Die Gewichtsdifferenz ergibt den zu bezahlenden Müll. Ausschließlich das, was an Abfall in den Wagen fällt, wird vom Besitzer bezahlt!

So wird abgerechnet!

Jeder Grundstückseigentümer erhält am Anfang des Jahres seine Gebührenabrechnung für das jeweilige Restabfallgefäß. Diese setzt sich aus der Grundgebühr (47,- €), der Mindestgewichtgebühr (65 kg pro Jahr), der Leerungsgebühr (1,68 €) und der Gewichtsgebühr (0,35 € pro kg) zusammen. Aus hygienischen Gründen sind 12 Leerungen pro Jahr verbindlich. Die Abrechnung beinhaltet eine detaillierte Auflistung der einzelnen Wiegungen.

Sicher ist sicher!

Die Fahrzeugwaage ist staatlich geeicht und wird jährlich überprüft. Das Wiegesystem ist von der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt zugelassen. Am Tag nach der Leerung kann das gemessene Müllgewicht in der Verwaltung nachgefragt werden.

Das Mülltonnenschloß gegen Fremdnutzung!

Bei Wunsch statten wir Ihre Restabfalltonne mit einem Schwerkraftschloss samt zwei Schlüsseln aus. Beim Leerungsvorgang öffnet und schließt es sich am Müllfahrzeug automatisch. Die Erstausstattung mit dem Schloss kostet einmalig 27,50 €. Für eine nachträgliche Ausstattung mit einem Schloss wir eine einmalige Gebühr von 40 € erhoben.

Gebührensparen durch Müllgemeinschaften!

Benachbarte Grundstücke und Haushalte von Miet- sowie Eigentumswohnungen können Müllgemeinschaften bilden. Sechs Personen dürfen maximal eine 120-Liter-Restabfalltonne gemeinsam nutzen. Bei Müllgemeinschaften können sich die Teilnehmer die Gebühren teilen.

Soziale Extras!

Emder Babys und Kleinkindern werden bis zu einem Alter von 36 Monaten zwei Windelsäcke pro Monat zur Verfügung gestellt.

Inkontinente Emder Bürger dürfen nach Vorlage eines ärztlichem Attest je nach Schweregrad der Erkrankung pro Monat 30 bzw. 80 kg Restabfall bei der Abrechnung gebührenfrei entsorgen. Dies ist beim FD Abgaben und Finanzen zu beantragen.

Bei Grundstücken, die nur von einer Person bewohnt werden und wo ein geringer Entsorgungsbedarf nachgewiesen wird, kann auf schriftlichen Antrag beim Fachdienst Finanzen und Abgaben ein Abschlag auf die Mindestmasse für das 120 l-Gefäß von 65 Kilo pro Jahr auf 52 Kilo pro Jahr gewährt werden.

FD Finanzen und Abgaben
Telefon:
87 - 13 09
87 - 14 50
87 - 14 24